Mittwoch, 2. Dezember 2009

gesetzlich im Aufwind.

Bitte beachten Sie: am 01.01.2010 tritt das "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" in Kraft. Ein Gesetz, das für "Entlastungen" in Höhe von 8,5 Milliarden Euro sorgen wird, und zwar in Form einer Kindergelderhöhung von 20 Euro, sowie Steuererleichterungen für Unternehmen, Erben und Hoteliers.
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Natürlich ist das nur oberflächlich betrachtet die verordnete Wirkung dieses Gesetzes. Tatsächlich nämlich sollen die so "entlasteten" Bürger das zusätzliche Geld bitte schleunigst wieder ausgeben, damit das in "die Wirtschaft" fließt. Das ist damit gemeint, wenn "das Wachstum beschleunigt" werden soll. Wenn Sie also Kinder haben, Unternehmer, Erbe oder Hotelier sind, dann sind Sie von diesem Gesetz betroffen und gesetzlich dazu angehalten, durch Konsum das Wirtschaftswachstum mitzubeschleunigen.
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Falls Sie das nicht tun werden und das zusätzliche Geld lieber sparen, verhalten Sie sich also gesetzwidrig. Das sollten Sie wissen, denn es handelt sich eben um ein Gesetz und keine Verordnung, die bei Verstoß nur ein lächerliches Bußgeld zur Folge hätte. Sondern ein gesetzwidriges Verhalten wird richtig bestraft. Wahrscheinlich mit 2 1/2 Jahren Gefängnis wegen Verstoßes gegen das Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Wenn Sie Glück haben: auf Bewährung - wenn Sie versprechen, gleich nach der Urteilsverkündung einkaufen zu gehen.

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