Dienstag, 2. März 2010

widrig verholfen.

Und schon wieder hat das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz bemäkelt: Nachdem kürzlich die „HartzIV“-Regelungen als „verfassungswidrig“ beurteilt wurden, fiel heute die „Vorratsdatenspeicherung“ durch die höchstrichterliche Prüfung. Wie kann so etwas passieren? Kennen unsere Abgeordneten etwa das Grundgesetz nicht, auf das sie ihren Amtseid geschworen haben?
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Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. ( ggf.: So wahr mir Gott helfe )“. Das ist der Amtseid, den u.a. Bundesminister und Abgeordnete des Bundestages leisten. Dennoch werden zuweilen Gesetze beschlossen und vollstreckt, die verfassungswidrig sind. Eigentlich kaum zu glauben(?).
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Etwas einfacher zu glauben wird es, wenn man weiß, dass sich unsere Politiker zuweilen bei der Formulierung von Gesetzestexten helfen lassen. Natürlich. Denn Recht und Gesetz können eine knifflige Sache sein, mit der sogar diplomierte Juristen manchmal Probleme haben. Das deutsche Steuerrecht, zum Beispiel, ist in weiten Teilen unlogisch und paradox. Sagen Experten. Doch so lange es nicht verfassungswidrig ist, muss man sich wohl damit abfinden.
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Die Problematik könnte auch daraus resultieren, dass Gesetze eben nicht nur teilweise von „externen Beratern“ mitformuliert werden, sondern oftmals zur Gänze und komplett. Und das auch noch von helfenden Beratern, deren Interesse potenziell nur wenig bis gar nicht dem Grundgesetz gilt.
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Zum Beispiel, wenn Mitarbeiter der „Deutsche Börse AG“ als „externe Berater“ des Bundesfinanzministeriums neue Gesetze für den Kapitalmarkt schreiben dürfen.
Zum Beispiel, wenn Mitarbeiter der „Lufthansa“ und der „FraPort AG“ (Betreibergesellschaft des Frankfurter Flughafens) im Bundesverkehrsministerium an Gesetzen helfend-mitformulieren, die den Fluglärm regeln und die Genehmigung von Ausnahmen des Nachtflugverbotes betreffen.
Zum Beispiel, wenn Mitarbeiter von Stromkonzernen als „externe Berater“ helfen, ein neues Gesetz für die „Stromdurchleitung“ zu formulieren, wobei für den Laien wissenswert ist, dass die „Stromdurchleitung“ etwa 30% des Strompreises für den Endverbraucher ausmacht.
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In solchen Fällen kann es dann sicherlich schon einmal passieren, dass das eine oder andere Gesetz vielleicht nicht ganz verfassungskonform ist. Doch wenn das der Arbeitsentlastung unserer Abgeordneten dient, müssen wir da einfach ein Auge zudrücken.
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