Seit einigen Monaten gilt nun schon ein Gesetz, das ein
Zeitgeistphänomen regeln soll: das „Zwischengeschlechtliche“. In erster Linie
offenbart das allerdings die gedankliche Überforderung mit allem, was nicht „Entweder-Oder“
ist, aber unbedingt trotzdem eine passende Schublade braucht.
Eine enorme Menge von 0,1 bis 2% der deutschen
Bevölkerung fühlt sich nicht ganz eindeutig dem Geschlecht zugehörig, mit dem
sie geboren wurden. Männer, die sich eher als Frau fühlen, und Frauen, die sich
eher männlich fühlen. So weit, so gut.
Man könnte es dabei belassen, wäre da nicht dieser
zeitgeistige Ttend, alles Mögliche moralisch und/oder auf Political Correctness
zu hinterfragen – und zwar das auch noch bitteschön auf sozial-mediales #Hashtag-Niveau
reduziert. Damit darf man nun Persönlichkeit und Diskriminierung in eine ganz neue Schublade quetschen.
Seit Ende 2018 müssen so (u.v.a.) in Stellenanzeigen
neben weiblichen und männlichen Bewerbern auch „diverse“ gesucht und
Toilettenräume nicht nur für weibliche und männliche, sondern auch für „diverse“
Personen bereitgestellt werden. Was immer das auch sein soll.
Das eigentliche Problem ist - womöglich eher - dass man es seit ein paar Jahren eben nicht einfach bei irgendetwas belassen kann. Es muss unbedingt alles Mögliche zerdacht und zerredet und mit einem simplen Schlagwort versehen werden, damit es für die „Sozialen Medien“ kompatibel ist.