Montag, 27. September 2010

berechnete Existenzsicherung.

Wieder einmal ist „HartzIV“ gerade wieder vorübergehend mediales Thema. Der Grund: Arbeitsministerin von der Leyen hat übers Wochenende am Regelsatz herumgerechnet, wie Anfang des Jahres vom Bundesverfassungsgericht verlangt. Herausgekommen dabei ist nun: Der Regelsatz wird um 5 Euro erhöht. Manchmal fragt man sich, ob unsere Volksvertreter nun „das Volk“ vertreten oder nur bestimmte Teile davon.
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Laut einer Umfrage ist die Hälfte „der Deutschen“ angeblich ohnehin dagegen, dass Bedürftige auch nur einen einzigen Euro mehr Geld bekommen sollten. Diese scheinbar rigorose Missgunst ist weniger verwunderlich, wenn man berücksichtigt, dass zwei/drei Tage lang ausgiebig medial Stimmung damit gemacht wurde, dass der bisherige Regelsatz u.a. auch kalkulatorische 7Euro52 monatlich für Alkohol- und 11Euro58 für Tabak-Konsum beinhaltete.
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Also: 19Euro10 für das hemmungslose Paffen und Saufen auf Staatskosten? So einfach lässt sich Stimmung machen. Mit derselben Fragwürdigkeit könnte man allerdings auch nun sämtliche „HartzIV“-Empfänger an den Pranger stellen, die weder rauchen noch Alkohol trinken, und trotzdem bisher den vollen Regelsatz kassiert haben, inklusive der 19Euro10, von denen sie eigentlich Bier und Zigaretten hätten kaufen sollten, und dieses Geld Monat für Monat für etwas ganz anderes verprasst haben. Ist das nicht glatter Sozialbetrug?
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Man hätte statt dieser Thematisierung natürlich auch diskutieren können, dass der bisherige Regelsatz auch 0,61 Euro, also 61 Cent(!), als monatlichen „Ansparbetrag“ für ein Kinderfahrrad beinhaltete. Mitsamt der Frage, was ein Kinderfahrrad eigentlich (selbst gebraucht bei „eBay“) denn so kostet, wie lange man dafür 61 Cent pro Monat „ansparen“ muss, nämlich ungefähr so lange, bis ein Kind inzwischen zum Jugendlichen geworden ist, und könnte dann nochmals eine Umfrage unter „den Deutschen“ starten.
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Andererseits: es geht ja schließlich um die bloße „Existenzsicherung“, wie gern hingewiesen wurde und wird. Und zur Sicherung der nackten Existenz sind wohl weder Alkohol und Tabak zwingend notwendig, erst recht kein Kinderfahrrad.
Dafür wird in Zukunft ein Internetanschluss anteilig vom Staat mitbezahlt ( auch für Bedürftige, die keinen Computer besitzen ) und kommt auf diese Weise dann doch eine kleine Erhöhung des Regelsatzes zustande.
Achja: und der Konsum von nicht-alkoholischen Getränken ist in dieser 5-Euro-Erhöhung auch noch berücksichtigt. Wie Ursula von der Leyen heute meinte: „HartzIV“-Empfänger können ja mehr Mineralwasser trinken statt teurem Orangensaft. Das stimmt. Und Toilettenpapier lässt sich schießlich auch mehrfach und beidseitig verwenden.
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