Donnerstag, 31. Juli 2008

Wenn Rauchen Lärm verursacht.

Das Bundesverfassungsgericht hat also gestern entschieden, dass die zu Beginn dieses Jahres inkraft getretenen "Nichtraucherschutz"-Regelungen neu geregelt werden müssen. Bis Ende 2009 soll das passieren und so lange regelt eine Übergangsregelung, wie gesundheitsschädlich das Rauchen übergangsweise und vorübergehend ist.
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So lange können sich einräumige Kneipen mit weniger als 75qm als Raucher-Zuflucht deklarieren, vorausgesetzt Jugendliche unter 18 Jahren bleiben draußen und es wird kein selbst zubereitetes Essen angeboten. Mir ist allerdings nicht bekannt, ob im Rahmen dieser Neuregelung auch der Marmorkuchen geregelt ist, den nicht der Kneipenbesitzer selbst zubereitet hat, sondern seine Tante Berta.
Ähnliches ist übrigens auch für Discotheken neugeregelt, in denen nun geraucht werden darf, sofern u.a. ein exklusiver Raucher-Raum existiert, in dem sich jedoch keine Tanzfläche befinden darf. Wer also raucht, darf nicht tanzen. Und wer tanzen will, darf das nicht inmitten von Rauchern. Der Sinn dieser Verordnung müsste mir noch erklärt werden.
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Nicht weniger interessant ist auch, wie eine theoretische Lösung zu Folge-Problemen in der Praxis führen kann. Nämlich dort, wo Raucher bisher das Lokal verlassen mussten, um sich draußen auf dem Gehweg ihre Zigarette anzuzünden, wurden zwar Nichtraucher vor Rauch geschützt, doch es führte zur Lärmbelästigung der Anwohner. Ein Problem, das offenbar im Gesetzentwurf niemand vorhergesehen hatte. Andernfalls wäre wohl auch das sicherlich im Versammlungsrecht geregelt worden, sodass sich etwa vor Lokalen maximal fünf Raucher aufhalten dürfen. Obwohl in diesem Fall zur Diskussion stehen würde, ob sich Nichtraucher in unbeschränkter Anzahl vor einem Lokal versammeln dürfen - weil sie nicht rauchen.
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