Am letzten
Schultag vor den Pfingstferien machte die Bundespolizei in Bayern an den
Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen Jagd. Nicht auf Terroristen, sondern
auf Eltern, die ihre Kinder illegal schulschwänzen ließen, um billiger in
Urlaub fliegen zu können.
Eltern sind
zwar erziehungsberechtigt, doch deshalb können sie natürlich nicht willkürlich
über ihre eigenen Kinder verfügen. Etwa, indem sie ihren Nachwuchs in der
Schule als erkrankt entschuldigen, nur um in Wirklichkeit einen Tag früher in
die Ferien starten zu können. Das ist strikt verboten.
Wo kämen wir
da auch hin. Schließlich gibt es in Deutschland eine Schulpflicht. Und die gilt
auch für den letzten Schultag, selbst wenn nichts stattfindet, das auch nur
annähernd mit Unterricht zu tun hat. Das sollte man keinesfalls einreißen
lassen.
Deshalb betrifft
die Pflicht zur Beschulung im offenen Vollzug einer geschlossenen Lehranstalt
weniger die Kinder als viel(-)mehr die Eltern. Im Gegensatz zu den Kindern nämlich
werden die Eltern bei einem Pflichtverstoß richtig bestraft, mit Strafanzeige
und Bußgeld.
Dabei wird
die Schulpflicht gern fahrlässig gleichgesetzt mit einer Art generellen Bildungspflicht.
Wenn es die nicht gäbe, würde schließlich kaum ein Kind freiwillig zur Schule
gehen, schon gar nicht tagtäglich regelmäßig. Das Resultat: Eine verdummte Generation.
Und das dürfen wir keinesfalls riskieren.
Vielleicht
ist das aber auch der falsche Denkansatz. So gibt es, zum Beispiel, keine Vereinspflicht
für Kinder, zwangsweise verpflichtend organisiert Sport zu treiben – und
trotzdem gehen Schulkinder mehrmals die Woche zum Training, freiwillig und
regelmäßig, selbst wenn es anstrengend sein kann.
Vielleicht
sollte man – „ganz einfach“ – Schule von Zwang befreien. Und darauf hinwirken,
dass Kinder die Lernfreude empfinden, die man ihnen per verordnetem Beschulungszwang
genommen hat. Doch selbst dagegen gibt es garantiert Vorbehalte und
Widerstände.