Freitag, 1. Juni 2018

pflichtig beschult

Am letzten Schultag vor den Pfingstferien machte die Bundespolizei in Bayern an den Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen Jagd. Nicht auf Terroristen, sondern auf Eltern, die ihre Kinder illegal schulschwänzen ließen, um billiger in Urlaub fliegen zu können.

Eltern sind zwar erziehungsberechtigt, doch deshalb können sie natürlich nicht willkürlich über ihre eigenen Kinder verfügen. Etwa, indem sie ihren Nachwuchs in der Schule als erkrankt entschuldigen, nur um in Wirklichkeit einen Tag früher in die Ferien starten zu können. Das ist strikt verboten.

Wo kämen wir da auch hin. Schließlich gibt es in Deutschland eine Schulpflicht. Und die gilt auch für den letzten Schultag, selbst wenn nichts stattfindet, das auch nur annähernd mit Unterricht zu tun hat. Das sollte man keinesfalls einreißen lassen.

Deshalb betrifft die Pflicht zur Beschulung im offenen Vollzug einer geschlossenen Lehranstalt weniger die Kinder als viel(-)mehr die Eltern. Im Gegensatz zu den Kindern nämlich werden die Eltern bei einem Pflichtverstoß richtig bestraft, mit Strafanzeige und Bußgeld.

Dabei wird die Schulpflicht gern fahrlässig gleichgesetzt mit einer Art generellen Bildungspflicht. Wenn es die nicht gäbe, würde schließlich kaum ein Kind freiwillig zur Schule gehen, schon gar nicht tagtäglich regelmäßig. Das Resultat: Eine verdummte Generation. Und das dürfen wir keinesfalls riskieren.

Vielleicht ist das aber auch der falsche Denkansatz. So gibt es, zum Beispiel, keine Vereinspflicht für Kinder, zwangsweise verpflichtend organisiert Sport zu treiben – und trotzdem gehen Schulkinder mehrmals die Woche zum Training, freiwillig und regelmäßig, selbst wenn es anstrengend sein kann.

Vielleicht sollte man – „ganz einfach“ – Schule von Zwang befreien. Und darauf hinwirken, dass Kinder die Lernfreude empfinden, die man ihnen per verordnetem Beschulungszwang genommen hat. Doch selbst dagegen gibt es garantiert Vorbehalte und Widerstände.